Das Arbeitsstrafrecht ist von wiederkehrender Bedeutung in der täglichen Praxis der Strafverteidigung. Dabei ergeben sich zahlreiche Überschneidungen mit dem Steuerstrafrecht und der steuerlichen Beratung und Gestaltung. Den steuerlichen Berater treffen besondere Überwachungs- und Hinweispflichten vor allem bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen. Der Vortrag skizziert die strafrechtlichen Haftungsrisiken im Arbeitsstrafrecht für Arbeitgeber und Geschäftsführung anhand von Praxisbeispielen und erläutert, wann der Steuerberater im Mandatsverhältnis der Gefahr von steuerstrafrechtlichen oder steuerordnungswidrigkeits-rechtlichen Sanktionen ausgesetzt ist. Tipps und konkrete Handlungsempfehlungen zur Haftungsvermeidung für den Steuerberater und Anleitungen für Arbeitgeber zu einem Compliance Risikomanagement runden den Vortrag ab.
Arbeitsstrafrecht- Was ist das? Begriffsbestimmung
Straf- und Bußgeldtatbestände im Arbeitsstrafrecht
Haftungsrisiken für Arbeitgeber und Geschäftsführung
Haftungsrisiken für den Steuerberater
Haftungsvermeidung durch den Steuerberater
Arbeitgeber
Recht und Compliance
Deutsch
Haftungsrisiken für Arbeitgeber, Geschäftsführung und den steuerlichen Berater im Arbeitsstrafrecht
Überwachungs- und Hinweispflichten zur Haftungsvermeidung für den steuerlichen Berater
(Tax-) Compliance Maßnahmen für das mittelständische Unternehmen
Steuerberater, Rechtsanwälte, Tax-Compliance Verantwortliche
Headset, Computer/Laptop (Kamerafunktion ist für Fragen erwünscht)
Arbeitgeberpflichten, Strafrecht, Haftungsvermeidung, Compliance, Beraterhaftung
inkl. MwSt.
90 Minuten